Rechtsanwalt Bruno Ferdinand hat sich spezialisiert auf das Gebiet des Sozialrechts mit den Schwerpunkten:
- Jobcenter-Leistungen / Hartz 4 (SGB II)
- Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld (SGB III)
- Statusfeststellungsverfahren (SGB IV)
- gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI).
- gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Teilhabe für Menschen mit Behinderung (SGB IX)
- Sozialhilfe / Grundsicherung (SGB XII)
- Kindergeld und Kinderzuschlag (BKKG + EStG)
Die Beratung und Vertretung der Mandanten erfolgt ausschließlich im Bereich des Sozialrechts, denn das Sozialrecht ist zu umfangreich, um es nebenher zu bearbeiten. Aus diesem Grund hat sich auch die Gerichtsbarkeit mit den Sozialgerichten spezialisiert.
Bei der Bearbeitung sind die umfangreiche Gesetzgebung und Rechtsprechung zu beachten und häufig kommt es neben der Kenntnis der Regelungen zu den einzelnen Gebieten des Sozialrechts auch auf die Kenntnis des Verfahrensrechts an. Für die erfolgreiche Bearbeitung eines sozialrechtlichen Mandates ist die Spezialisierung des Rechtsanwaltes nach meiner Ansicht unerlässlich.
Nähere Informationen zu den einzelnen Rechtsgebieten enthalten die vorstehenden Links. Über die Kosten informiert Sie der Punkt „Gebühren“ oben auf der Seite.