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Arbeitslosenversicherung

Die Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist die Förderung von Arbeit und die Verhinderung von Arbeitslosigkeit. Dennoch werden die meisten Streitigkeiten über die Zahlung des Arbeitslosengeldes geführt.

Die Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit, liegen häufig im Bereich der Sperrzeiten, der Bestimmung des Bemessungsentgeltes oder der Frage, ob die weiteren Voraussetzungen (Arbeitslosigkeit / persönliche Arbeitslosmeldung / Verfügbarkeit) vorliegen. Wird Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt, dann sollten Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen (Frist beträgt 1 Monat ab Zugang des Bescheides). Sie können dann prüfen oder durch den Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Ablehnungsbescheid rechtswidrig ist. Sollte weder Einkommen noch Vermögen vorhanden sein, dann sollte für die Prüfung des Widerspruchs  durch den Rechtsanwalt Beratungshilfe durch das zuständige Amtsgericht gewährt werden.

Wenn eine Sperrzeit verhängt wurde, so bedeutet das nicht, dass der Arbeitslose ganz ohne Leistungen auskommen muss. Im Regelfall steht ihm Arbeitslosengeld II zu, wenn auch nicht in vollem Umfang. Daher ist es sinnvoll, wenn Arbeitslose neben dem Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beim Jobcenter beantragen, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass eine Sperrzeit eintreten könnte.

Außerdem ist die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes und die Anrechnung von Einkommen häufiger Streitthema zwischen den Arbeitslosengeldberechtigten und der Bundesagentur für Arbeit. In diesen Fällen kann eine Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Ferdinand erfolgen.