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Gebühren

Kann ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen?

In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist die Frage der Kosten nicht selten eine Hürde für Mandanten. Ja, es entstehen Gebühren, wenn der Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt wird.  Aber auch wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können und eine Rechtsschutzversicherung nicht eintritt, bedeutet das nicht, dass Sie auf anwaltliche Hilfe verzichten müssen.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und sind Sie hilfebedürftig im Sinne des Beratungshilfegesetzes oder nach den Regelungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, so können Sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen. Nähre Informationen zur Beratungshilfe und zur Prozesskostenhilfe erhalten Sie auf der Broschüre Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe des Landes NRW.

Wird Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe gewährt, dann werden die Kosten meiner Beauftragung hierdurch gedeckt. In sozialrechtlichen Verfahren entstehen regelmäßig keine zusätzlichen Kosten, wenn Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Fragen hierzu werde ich gerne beantworten.

Beratungshilfe beantragen Sie bitte vorab bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes, wenn es um die Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geht. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird regelmäßig zusammen mit der Klage erhoben, sprechen Sie mich hierzu an.