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Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet folgende Leistungen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • ergänzende Leistungen, um den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern nach § 9 Abs. 1 SGB V,
  • Übergangsgeld nach §§ 20 ff SGB VI,
  • ergänzende Leistungen nach § 28 SGB VI,
  • sonstige Leistungen nach § 31 SGB VI und
  • Renten.

Einen guten Überblick über die verschiedenen Arten der Rente, wie Altersrente, Rente wegen Erwebsminderung, Witwen-, Waisen- und Erziehungsrente sowie die Voraussetzungen für den Bezug der vorgenannten Renten bietet der Ratgeber Rente des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.