Die Sozialhilfe umfasst folgende Leistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfen zur Gesundheit,
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
- Hilfe zur Pflege,
- Hilfe zur Ãœberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
- Hilfe in anderen Lebenslagen.
Der Sozialhilfeträger ist verpflichtet, den Leistungsempfänger zu beraten und zu unterstützen, beispielsweise bei der Beantragung anderer Leistungen. Die Sozialhilfe wird lediglich nachrangig gewährt, wenn keine anderen Leistungsansprüche bestehen. Ist der Sozialhilfeträger der Ansicht, dass andere Leistungen vorrangig in Anspruch genommen werden können, so hat er den Leistungsberechtigten hierauf hinzuweisen und zu beraten, damit möglichst hilfreiche Anträge durch den Leistungsberechtigten gestellt werden.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihnen Leistungen durch den Träger der Sozialhilfe zu Unrecht verwehrt werden, dann berate ich Sie gerne. Beachten Sie aber, dass Leistungen zunächst beim Sozilahilfeträger beantragt werden müssen. Sollten sich herausstellen, dass Sie einen Anspruch auf beantragte Leistungen haben, diese aber abgelehnt werden, so helfe ich Ihnen im Widerspruchsverfahren und auch in anschließenden Klageverfahren vor den Sozialgerichten.
Einen Überblick über die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII gibt Ihnen die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Den Link finden Sie hier.