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Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Zu den Aufgaben zählen:

  • die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wieder herzustellen,
  • die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Versichert sind:

  • Beschäftigte, einschließlich Auszubildende,
  • Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege,
  • Schüler und Studierende,
  • Häusliche Pflegepersonen,
  • Hilfeleistende, Blut- und Organspender,
  • Ehrenamtlich Tätige,
  • Landwirte.

Einen Überblick über die Unfallversicherung sowie weitere Informationen zum Thema Arbeitsunfall und Berufskrankheiten finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 

Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der gewerblichen Berufsgenossenschaften finden Sie auf der Internetseite des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.