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Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren dient der Rechtssicherheit eines Antragstellers darüber, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sind und Selbstständige sozialversicherungsfrei. Hiervon gibt es aber Ausnahmen und die Abgrenzung (Scheinselbstständigkeit) ist nicht immer einfach. Den Antrag kann sowohl der Beschäftigte, als auch der Arbeitgeber oder beide zusammen stellen. Eine Prüfung von Amts wegen erfolgt regelmäßig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Gesellschafter-Geschäftsführer oder mitarbeitenden Ehe-oder Lebenspartnern angemeldet wird.

Über das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung im Zusammenhang mit der Beurteilung der Versicherungspflicht in den Zweigen der Sozialversicherung entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund. Über die Feststellung, ob selbstständige Künstler oder Publizisten zum Kreis der nach dem KSVG (Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten) versicherungspflichtigen Person zählt, entscheidet die Künstlersozialkasse.

Ist zweifelhaft, ob eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt oder nicht, sollte das Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden, denn die irrige Annahme einer versicherungsfreien Beschäftigung kann zu hohen Nachzahlungen in die Sozialversicherungen führen.

Rechtsanwalt Ferdinand kann Sie in dem Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren unterstützen.